Verursacht ein Mieter wiederholt und dauerhaft Lärm und stört dadurch den Hausfrieden, kann dies Mitbewohner zur Mietminderung berechtigen. Der Störenfried muss dann dem Eigentümer das entgangene Geld ersetzen. Auf dieses Urteil (Az. 17 C 105/10) weist der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.