Für Hausbauer gelten Vorschriften zur Energieeffizienz. Manche könnten in den kommenden Jahren noch verschärft werden

Nicht erst seit der Atomstrom-Diskussion sind die Energieversorgung und das Energiesparen wichtige Themen für Hausbauer. Vor allem zwei Gesetze beziehungsweise Verordnungen muss man kennen. "Wichtig für Bauherren, die einen Neubau planen, ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009. Sie legt die Mindestanforderungen für Neubauten hinsichtlich der Energieeffizienz fest. Beachten muss man zudem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das einen Mindestanteil regenerativer Energien bei der Wärmeerzeugung vorschreibt", sagt Hans-Jörg Peter, Energieberater aus Hamburg. Nicola Beck vom EnergieBauZentrum ergänzt: "Darüber hinaus wurde in der Hansestadt die Hamburgische Klimaschutzverordnung erlassen." Sie enthalte insgesamt weniger Regeln als die EnEV, im Zweifelsfall gelte aber die Vorschrift, die die strengeren Vorgaben mache.

Die EnEV definiert unter anderem die sogenannten Effizienzhausklassen. Ein Haus der Klasse 100 erfüllt die Anforderungen zu 100 Prozent. "Das sind also die Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen", sagt Energieberater Peter. "Ein Haus der Klasse 70 ist sogar 30 Prozent besser, als es die Vorschriften erforderlich machen." Das Bauen sollte man nicht als bloße Pflichterfüllung verstehen, denn "voraussichtlich 2012 werden die Vorgaben der EnEV um 30 Prozent verschärft." Wer also 2011 nach den Vorgaben von 2009 baue, dessen Mindestanforderungen seien ein Jahr später bereits veraltet. Daher empfiehlt der zertifizierte Passivhausplaner, Häuser von vornherein so energieeffizient wie möglich zu planen.

Passivhäuser zeichnen sich beispielsweise nicht nur durch eine hohe Wärmedämmung aus, sie gewinnen große Teile der benötigten Energie aus "passiven" Quellen wie Sonneneinstrahlung, Geräte- und Körperwärme. Auch Nicola Beck vom EnergieBauZentrum attestiert diesen Häusern, dass sie "zu den besten Baustandards heutzutage" gehören. Da dieses Plus an Ausstattung Mehrkosten verursacht - Nicola Beck spricht von bis zu 15 Prozent - können auf Landes- und Bundesebene Fördergelder abgerufen werden.

So erhalten Bauherren von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK Hamburg) einen Zuschuss von 240 Euro/m² für maximal 130 m² Wohnfläche. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt wiederum zinsgünstige Darlehen. Da man angesichts des Förderdschungels leicht den Überblick verliert, sollte man sich beraten lassen. Dazu Hans-Jörg Peter: "Sich dieses Gebiet in Eigenregie erschließen zu wollen, ist meist Energieverschwendung."