Haustiere sind ein ständiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter und Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Der Vermieter muss zwischen diesen Interessen einen Ausgleich schaffen. Die einen Mieter haben ein Recht auf Tierhaltung, z. B. auf einen Blindenhund (AG Hamburg-Blankenese, Az. 508 C 568/83) oder auf nicht störende Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche (BGH, Az. VIII ZR 340/06). Andere Mieter haben wiederum das Recht, vor gefährlichen Tieren, z. B. Kampfhunden, geschützt zu werden (AG Hamburg-Barmbek, Az. 816 C 305/05). Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin. Sprecher Peter Hitpaß rät, nachzulesen, was im Mietvertrag steht. "Außerdem sollte der Mieter immer seinen Vermieter um Erlaubnis fragen."