Immobilienmakler sind verpflichtet, höhere Kaufangebote, die von weiteren Interessenten im Verlauf von Verkaufsverhandlungen abgegeben werden, an ihre Kunden weiterzuleiten. Dies hat Peter Breiholdt, Ombudsmann des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), in einer Entscheidung klargestellt. "Anderenfalls würde sich der Makler Schadensersatzansprüchen des Eigentümers aussetzen", sagte der Hamburger Rechtsanwalt. Im vorliegenden Fall war ein Ehepaar beim Ombudsmann vorstellig geworden, nachdem es angesichts höherer Gebote anderer Kaufinteressenten nicht den Zuschlag für ein Grundstück erhalten hatte. Das Ehepaar warf dem Makler vor, ein unzulässiges Bieterverfahren initiiert zu haben. Diesen Vorwurf wies der Ombudsmann zurück.