Wichtiges Urteil für alle Bauherren: Auch nachgebesserte Schlamperei beim Eigenheimbau kann einen Wertverlust bedeuten und den Eigentümer berechtigen, einen Teil der Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen. Auf dieses Urteil des OLG Stuttgart (Az. 12 U 74/10) macht Schwäbisch-Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner aufmerksam: "Das Gericht hat sich klar auf die Seite des Bauherrn gestellt und dessen Rechte bei Baupfusch gestärkt."

Im konkreten Fall hatte ein Bauherr festgestellt, dass das Dach seines neuen Eigenheims undicht war. Obwohl die Handwerksfirma seiner Aufforderung zur Nachbesserung nachkam, weigerte sich der Eigentümer, einen Teil der noch offenen Rechnung zu bezahlen. Seine Begründung: Wegen der notwendigen Reparatur könne er das Haus in Zukunft im Zweifelsfall schlechter verkaufen. Dieser Wertverlust müsse mit den Restforderungen der Firma verrechnet werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation.