Sitzen Mieter im Dunkeln, nachdem bei ihnen der Strom wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt wurde, dürfen sie die Miete trotz des beeinträchtigten Wohnens nicht kürzen. Andernfalls riskieren sie die Kündigung ihrer Wohnung. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 113/10) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin. Die Richter wiesen darauf hin, dass es keinen Anspruch des Mieters gebe, die Miete zu kürzen. Der Vermieter sei daher berechtigt gewesen, die Wohnung wegen der aufgelaufenen Mietrückstände zu kündigen.