Vieles sollten unverheiratete Paare klären, bevor sie die eigenen vier Wände erwerben

Wie das gemeinsame Haus aussehen soll, ist meist schon lange vor dem Baubeginn klar. Doch daran schließen sich die Fragen an, welche Summe man für den Hausbau oder -kauf benötigt und ob man sich das Traumhaus überhaupt leisten kann. Paare sollten diese Fragen offen und ehrlich miteinander bereden und dabei auch klären, wie sie die Finanzierung sichern können, wenn einer der Partner arbeitslos wird oder wegen der Kindererziehung ausfällt. Denn Darlehensnehmer haften gesamtschuldnerisch. "Beim Ausfall eines Zahlers kann der Partner in finanzielle Bedrängnis geraten", warnt John Semler vom Bundesverband der Immobilienfinanzierer in Hamburg.

"Zunächst einmal sollten Bau- und Kaufwillige sich Klarheit verschaffen, wie viel Geld sie schon angespart haben und wie hoch die Kreditsumme sein wird", rät Alexander Wiech, Sprecher des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin. In die Berechnung sollte die Summe einfließen, die die Paare monatlich für die Baufinanzierung zur Verfügung haben. "Anhaltspunkt hierfür kann die aktuell gezahlte Kaltmiete zuzüglich des nicht für die Lebensführung oder den Konsum benötigten Einkommens sein."

Die Nebenkosten machen schnell zehn Prozent der Kaufsumme aus

Daneben sollten Kaufwillige die Nebenkosten beim Hauskauf für den Makler, die Grunderwerbsteuer, die Grundbuchumschreibung sowie Notarkosten für die Beurkundung der Kaufverträge nicht vergessen. "Sie machen schnell über zehn Prozent des Preises einer Immobilie aus", warnt Wiech.

Besonders wichtig für Paare ohne Trauschein ist bei der Finanzierung, schriftlich festzuhalten, wer welches Geld in den Bau oder Kauf des gemeinsamen Hauses einbringt. Dabei müssen die Partner sich nicht zwingend die monatliche Rate für die Abbezahlung des Kredits teilen. Sie können es auch so regeln, dass der eine Partner Eigenkapital einbringt und der andere allein die Tilgung stemmt. "Das sollte man aber vertraglich festhalten", rät Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Beteiligen sich beide Partner finanziell an der Immobilie, gelten wiederum besondere Regeln bei der Grundbucheintragung. "Dann sollten die Partner auch gemeinsam in das Grundbuch eingetragen werden, damit beide auch das hälftige Eigentum an der Immobilie erwerben", sagt Wiech. Zahlt ein Partner die Zins- und Tilgungsleistungen, wird aber nicht Eigentümer der Immobilie, sollte er ein Rückforderungsrecht bei einer möglichen Trennung vertraglich vereinbaren, empfiehlt die Bundesnotarkammer. Denn auch an eine mögliche Trennung sollten unverheiratete Paare beim Hausbau denken.

Paare sollten daher schriftlich festhalten, wer das Haus bei einer Trennung bekommt und wer ausbezahlt wird. Um sich abzusichern, können unverheiratete Paare auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, rät die Bundesnotarkammer. Der Gesellschaftszweck ist dann der gemeinsame Erwerb einer Immobilie.

Für den Todesfall sollte jeder Partner in einem Testament alles regeln

Auch wenn beim Hausbau keiner gern an den möglichen Tod des Partners denkt, sollte man sich darüber Gedanken machen. "Denn ledige Partner sind nicht erbberechtigt, anders als dies bei Ehegatten der Fall ist", warnt Wiech. Folglich erben die Verwandten des Partners. Deswegen sollten beide Partner jeweils ein Testament abfassen, das die Vermögensnachfolge regelt.