Bauherren sollten eine Bauleistungsversicherung abschließen

Im Frühjahr wird es wieder munter auf den Baustellen. Tagsüber kommen die Handwerker - und nachts schauen sich auch mal Diebe den Neubau gründlich an. Vom Waschbecken über Heizkörper bis zur Duschkabine verschwindet manchmal einfach alles. Wer hat in solchen Fällen dann eigentlich den Schaden: der Handwerker oder der Bauherr?

Ein typischer Fall könnte sein, dass ein Sanitär-Handwerker mit der Badausstattung beauftragt wurde, also dem Einbau von WC, Waschbecken und Armaturen. Wird davon etwas gestohlen, so haftet bis zur Abnahme in der Regel der Handwerker. Der Grund: "Er ist verpflichtet, das Werk so abzuliefern, wie es beauftragt wurde - und hierzu gehört der fertige Einbau aller zum Werk gehörenden Materialien und Bestandteile", sagt Rechtsprofessor Gunnar Horst Daum von der FOM Hochschule für Ökonomie und Management in Frankfurt am Main. "Was bis dahin passiert, fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Handwerkers."

Der Kunde kann nach einem Diebstahl daher verlangen, dass beispielsweise das gestohlene Waschbecken erneut geliefert und montiert wird. Anders könnte es aussehen, wenn die Baustelle gar nicht oder nur schlecht gesichert war, die Diebe förmlich eingeladen wurden und es sehr leicht hatten. "Es ist als nebenvertragliche Pflicht des Auftraggebers zu sehen, dass das Eigentum des Handwerkers geschützt wird und deshalb die Baustelle ausreichend gegen den Zutritt von Unbefugten gesichert werden muss", sagt Daum.

Eine sogenannte Bauleistungsversicherung kann in solchen Fällen helfen, Streitereien zu vermeiden. Die Police versichert alle Baustoffe und Bauteile des im Versicherungsschein genannten Gebäudes gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, also zum Beispiel Unwetter, mutwillige und vorsätzliche Beschädigung oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern. Den Diebstahl von bereits eingebautem Material wie Heizkörper oder Waschbecken kann der Bauherr mitversichern - allerdings mit zusätzlichen Gebühren.

Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung richten sich nach der Gesamtsumme des Hauses. Je 500 Euro Bausumme sind etwa 80 Cent Prämie zu veranschlagen, mit Diebstahlsversicherung sind es etwa 1,20 Euro. Für einen Bau mit einer Gesamtsumme von 150 000 Euro fallen also etwa 300 Euro Prämie an. Wie bei allen Policen gibt es teils große Spannen bei den Preisen. Bedingt wird dies auch durch den Selbstbehalt, also den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen bereit ist.

Handwerker wiederum können sich selber schützen, indem sie Bauleistungsversicherungen abschließen - für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Schutz hat. Das geschieht vielfach durch Rahmenverträge, bei denen zum Beispiel quartalsweise aktuelle Bauprojekte gemeldet werden. Auftraggeber sollten sich aber besser selbst um einen ausreichenden Schutz kümmern - denn ab Abnahme des Werkes geht ein Diebstahl immer zu ihren Lasten. Mit dem Baufortschritt wird das Risiko größer.

Lückenlos ist der Schutz einer Police aber auch nicht: Diebstahlsschutz besteht nur für bereits eingebaute Sachen wie zum Beispiel Heizkörper. Nicht eingebautes Material oder Werkzeug bleibt das Risiko des Handwerkers. Zumindest Werkzeuge und Maschinen, die auf der Baustelle lagern, können jedoch über eine sogenannte Geschäftsinhaltsversicherung geschützt werden, und zwar auch außerhalb des Betriebes, sei es zum Beispiel im Bauwagen oder in verschlossenen Rohbauten. Dabei gelten allerdings in der Regel oft sehr viel geringere Maximalentschädigungssummen.