EU-Verordnung sieht für Bauprodukte mit CE-Siegel strengere Vorgaben vor

Erstmalig haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die Möglichkeit geschaffen, Mindestschutzniveaus für Bauprodukte festzulegen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten, die 2013 in Kraft treten wird.

Wie das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau mitteilt, müssen ab Juli 2013 Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe ausweist. Die neuen Regeln gelten dann für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte; zum Beispiel für Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile.

"Künftig müssen die Angaben über besonders besorgniserregende Stoffe bei jedem Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung von vornherein vorliegen. Baufachleute und Verbraucher können sich dann besser als bisher über die Inhaltsstoffe in Bauprodukten informieren und mögliche gesundheitliche Risiken abwenden", sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die jetzt eingeführte Informationspflicht sei gerade für Bauprodukte sehr wichtig, da diese im Vergleich zu vielen anderen Produkten sehr lange genutzt würden. Wie das Umweltbundesamt betont, stehe das "CE"-Siegel bislang nur für eine freiwillige Überprüfung des Produktes. Ein Verbraucher habe derzeit nur das Recht, vom Hersteller eines "CE"-Produktes zu erfragen, was denn in dem Produkt enthalten sei. Der Hersteller müsse innerhalb von 45 Tagen antworten. "Das wird sich in zwei Jahren ändern: Dann müssen die Inhaltsstoffe als eine Pflichtangabe direkt beim Kauf des Produktes mit angegeben werden", sagt Flasbarth.