Wird eine Spedition mit dem kompletten Umzug beauftragt, müssen die Arbeitskosten in der Rechnung einzeln ausgewiesen werden

Bei einem Standard-Umzug übernimmt die Spedition nur einen Teil der Arbeiten. Wer Kisten selbst verpackt oder auspackt und seine Möbel in Eigenregie montiert, kann teilweise gegenüber einem Full-Service-Umzug bis zu 20 Prozent sparen.

Einer der großen Unterschiede zwischen einem Standard- und einem umfassenden Komfortumzug besteht jedoch im Versicherungsschutz. Wenn beim Standardumzug etwas beschädigt wird, muss der Kunde gegenüber dem Spediteur nachweisen, dass die Beschädigung nicht schon beim Verpacken oder Auspacken entstanden ist.

Wird hingegen eine Spedition mit dem kompletten Umzug beauftragt, hat sie für einen entstandenen Schaden zu haften. Die Versicherung des Möbelspediteurs kommt mit maximal 620 Euro je Kubikmeter Umzugsgut auf. Bei einem Volumen von 50 Kubikmetern ist der Umzug also mit 31 000 Euro versichert.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sichern sich die meisten Umzugsfirmen zusätzlich ab: Zu achten ist daher auf Kleingedrucktes oder Zusätze in Bezug auf Schäden an Tieren, Pflanzen oder besonderen Wertsachen. Oft ist in den AGB auch ein Hinweis auf Haftungsausschluss bei unabwendbaren Ereignissen enthalten. Das können beispielsweise ein heftiger Sturm, Erdbeben oder sehr starke Regenfälle sein. Wenn infolge dieser Ereignisse etwas zu Bruch geht, obwohl der Umzugshelfer größte Sorgfalt hat walten lassen, kann man ihn dafür dann teilweise nicht mehr belangen.

Für den Umzug von wertvollen Antiquitäten und Kunstgegenständen ist es empfehlenswert, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. "Wer eine solche Transportversicherung abschließen will, sollte den Wert der einzelnen Umzugsgüter kennen oder deren Wert eventuell mit Unterstützung von Sachverständigen ermitteln", rät Helmut Drews vom Versicherungsmakler Martens und Raetzer. Eine Transportversicherung für Güter im Wert von 100 000 Euro schlägt mit etwa 1000 Euro zu Buche.

Offensichtliche Schäden sind dem Vertragspartner einen Tag nach dem Umzug schriftlich zu melden. "Daher ist es ratsam, dass die Mitarbeiter der beauftragten Spedition die zu transportierenden Güter nicht nur einpacken, sondern diese auch auspacken", sagt Versicherungsexperte Drews. 14 Tage hat man Zeit, um verdeckte Schäden wie etwa einen beschädigten Aufzug oder Kratzer auf dem Parkett zu melden. Sollte trotz aller Vor- und Umsicht einmal etwas bei einem Umzug zu Schaden kommen, kann man sich an die Einigungsstelle der AMÖ wenden. Diese sorgt dafür, dass sich Kunden und Unternehmen gütlich und außergerichtlich einigen können. Spediteure mit dem AMÖ-Zertifikat sind verpflichtet, dem Schiedsspruch der Einigungsstelle zu folgen. Sollten die Kunden mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden sein, so steht es ihnen nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens frei, die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen.

Da Umzugskosten steuerrechtlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen, lassen sie sich von der Steuer absetzen. Auf Antrag können bis zu 4000 Euro von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Das entspricht 20 Prozent von maximal 20 000 Euro, die nach dem Gesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Um in den Genuss der steuerlichen Entlastung zu kommen, sollten die Umziehenden jedoch auf einige Details achten. So muss derjenige, der später die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will, sowohl Auftraggeber des Umzugs als auch Rechnungsempfänger sein. Darüber hinaus müssen die Arbeitskosten in der Rechnung einzeln ausgewiesen sein. Das gilt auch für die Mehrwertsteuer. Ein bar bezahlter Umzug kann somit nicht als abzugsfähig anerkannt werden.