Bleiben einzelne Wohnungseigentümer das Hausgeld schuldig, hat die Eigentümergemeinschaft keine Wahl: Sie muss gegen die säumigen Miteigentümer vorgehen. Denn nur wenn die Einnahmen regelmäßig fließen, bleibt die Gemeinschaft handlungs- und zahlungsfähig. Auch können Zahlungsrückstände fatale Folgen haben: Zahlt die Eigentümergemeinschaft beispielsweise Wasser- und/oder Straßenreinigungskosten nicht pünktlich, können Versorgungsunternehmen einzelne Eigentümer zur Kasse bitten. Außerdem droht ein Wertverlust, wenn Pflege- und/oder Instandhaltungsmaßnahmen aus finanziellen Gründen unterbleiben.
"Übersteigen die Hausgeldrückstände mehr als zwei Monatsbeiträge, sollte ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden", rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin vom Verein "wohnen im eigentum". Schnelles Handeln sei wichtig. Denn bei Forderungen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deshalb sollten die Eigentümer den Verwalter verpflichten, frühzeitig gegen säumige Miteigentümer vorzugehen. Tut er dies nicht, sollte die Gemeinschaft ihn schriftlich zum Handeln auffordern und abmahnen. Mehr unter www.wohnen-im-eigentum.de
(HA)