Der Bundesgerichtshof hat jetzt grünes Licht für eine Verwertungskündigung gegeben (Az. VIII ZR 155/10). Im konkreten Fall hatte eine Mieterin dagegen geklagt, ihre Wohnung in der Riedsiedlung zu verlassen, weil der Eigentümer - ein Mitgliedsunternehmen des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen VNW - die in den 1930er-Jahren in einfacher Bauweise errichtete Siedlung abreißen und stattdessen öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten wollte. Der BGH bewertete die Kündigung als gerechtfertigt, da die geplanten Baumaßnahmen eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks darstellen. "Das BGH-Urteil ist ein Durchbruch. Mieter können sich nicht mehr gegen erforderliche Abrissarbeiten sperren", so der VNW.