Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40 m² großen Wohnung verbringt (Az.: S 22 AS 5857/10 ER). Wie Martin Weispfenning, Geschäftsführer "Familienrecht" der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht, mitteilt, hatte das Jobcenter Dortmund vorher die Übernahme der Mehrkosten von 13,61 Euro für eine 64 m² große Wohnung abgelehnt. Das Sozialgericht Dortmund ordnete dies über eine einstweilige Anordnung nun an.