IVD begrüßt gescheiterte Anträge auf Zwangsaufteilung der Courtage

Auch künftig wird es keine gesetzliche Regelung darüber geben, wer bei Immobilienvermietung und -verkauf die Maklergebühr zu tragen hat. Ein entsprechender Antrag der SPD sowie der Grünen wurde im Bundestag abgelehnt. "Die Provisionsverteilung wird vom Markt geregelt und bedarf keiner staatlichen Regulierung", begrüßte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD die Entscheidung. Der von der SPD in den Bundestag eingebrachte Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem "Bestellerprinzip" zu zahlen gewesen wäre. Beide Anträge wurden abgelehnt.

"Eine gesetzliche Regelung hätte einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeutet", sagte Kießling. In Teilmärkten von Metropolen, in denen nur wenig Wohnraum zur Verfügung stünden, müssten meist allein die Mieter oder Käufer die Provision tragen. In Gegenden mit Angebotsüberhang kämen dagegen Vermieter oder Verkäufer für die Kosten auf. "An solchen Standorten würde Zwangsaufteilung der Provision Mieter und Käufer sogar schlechter stellen, da ihnen Kosten auferlegt würden, die sie unter normalen Marktbedingungen nicht zu tragen bräuchten", so Kießling.

Eine staatliche Reglementierung dieser Frage hätte nach Einschätzung des IVD langfristig auch zu steigenden Preisen und Mieten geführt, da die zwangsweise anfallenden Maklerkosten den Kauf- und Mietpreisen hinzugerechnet worden wären.