Was viele Bauherren nicht wissen: Werden auf dem Grundstück erste Bauarbeiten ausgeführt, unterliegt der Hauseigentümer der sogenannten Verkehrssicherungspflicht - er muss also Gefahren abwehren, auch wenn er den Architekten oder Bauunternehmer ausdrücklich damit betraut hat. Der Bauherr muss die Maßnahmen überwachen, so die ARGE Baurecht.