Die Frage, wann genau ein Kündigungsausschluss im Mietvertrag wirksam ist, hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil endgültig festgelegt: In einem typischen Formularmietvertrag darf das Kündigungsrecht für Mieter höchstens vier Jahre lang ausgeschlossen werden. Diese Frist berechnet sich vom Beginn bis zur möglichen Beendigung des Mietverhältnisses (AZ VIII ZR 86/10). "Viele Mieter haben bei der Unterschrift versäumt, sich die Kündigungsmodalitäten genauer anzuschauen. Dabei ist in vielen Verträgen ein Kündigungsausschluss zu finden", sagt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund. "Mit dem aktuellen Urteil hat der BGH nun festgelegt, dass die dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf der Vierjahresfrist möglich sein muss, nicht erst nach den vier Jahren."