Nachbarn haben aus Sorge um meinen Mieter die Feuerwehr gerufen, die daraufhin die Wohnungstür aufbrach. Es stellte sich heraus, dass mein Mieter sich längst in eine Klinik begeben hatte. Nun erhielt ich von der AWO, die meinen Mieter betreut, den Anruf, dass ich mich um eine neue Tür kümmern solle. Wer muss die Kosten zahlen?

Grundsätzlich ist es Ihre Aufgabe, eine funktionsfähige Wohnungstür zur Verfügung zu stellen, es sei denn, der Mieter hat die Tür schuldhaft beschädigt. Davon ist in Ihrem Fall nicht auszugehen; der einzige Beitrag, den der Mieter zu dem Vorgang geleistet hat, ist, dass er sich in eine Klinik begeben hat. Insofern bleibt auch kein Raum für eine Inanspruchnahme seiner Haftpflichtversicherung. Im Verhältnis zu der Wohnungseigentümergemeinschaft stellt sich jedoch die Frage, ob nicht diese für die Instandsetzung der Tür zuständig ist, da diese zum Gemeinschaftseigentum zählt.

Hierfür kommt es darauf an, was in Ihrer Teilungserklärung zu den Instandsetzungs- und Kostentragungspflichten steht. Oftmals gibt es aber auch Regelungen, nach denen die jeweiligen Wohnungseigentümer die Kosten tragen müssen. Ein Verschulden der Hausverwaltung sehe ich nicht. Fraglich ist jedoch, ob die Polizei beziehungsweise die Feuerwehr nicht unverhältnismäßig gehandelt hat, indem sie nicht versucht hat, den Hausmeister zum Öffnen der Tür zu bewegen. In diesem Fall könnte die Stadt Hamburg unter Umständen haftbar sein.

Experte: Carl Christian Voscherau ( www.breiholdt-voscherau.de )

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