Hamburg. Wer kennt die Situation nicht: Der Mietvertrag wird mit mehreren Mietern geschlossen, einer zieht aus, dem Vermieter wird dieser Umstand nicht mitgeteilt oder er kennt den Wohnsitz des ausgezogenen Mieters nicht. Nun will der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, hat aber die Not, dass er dem ausgezogenen Mieter die Kündigung grundsätzlich zustellen muss. Der Bundesgerichtshof befand, dass nicht jede formale Position schutzwürdig ist und im Einzelfall jeweils zu entscheiden ist, ob ein Verhalten treuwidrig oder rechtsmissbräuchlich ist (Az. VIII ZR 83/10). Rechtsmissbräuchlich verhalte sich jedenfalls, wer sich auf eine nur auf dem Papier bestehende und damit rein formale Rechtsposition beruft.

Autor: RA Babo von Rohr, breiholdt.de