Wer ein Haus kauft und den Verdacht hegt, ein Teil der Immobilie könnte ohne Genehmigung errichtet worden sein, der sollte das Problem unbedingt vor Vertragsabschluss klären. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Im Kaufvertrag solle man sich zusichern lassen, dass die Immobilie so wie besichtigt und im Kaufvertrag beschrieben auch genehmigt worden ist.