Vor dem Risiko einer Insolvenz sollte man sich absichern

Hamburg. Fast täglich wird über dubiose Baufirmen berichtet, die nicht halten, was sie versprechen. Bauherren sind deshalb oft verunsichert. Denn egal, ob ein Haus von einem Bauträger oder mithilfe eines Architekten errichtet wird, birgt dies Risiken. Wer im Vorfeld davor die Augen verschließt und nicht ausreichend prüft, handelt sich später im schlimmsten Fall viel Ärger ein.

Viele Häuser werden heute von Bauträgerfirmen gebaut, die als Generalunternehmer die Handwerker koordinieren und das fertige Haus übergeben. "Der Ärger kann bei dieser Art des Bauens schon vor Baubeginn mit der Gestaltung des Bauvertrags beginnen", warnt Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin.

Vor der Vertragsunterzeichnung sollten angehende Bauherren unbedingt Referenzobjekte des Anbieters besichtigen und mit den ehemaligen Bauherren sprechen. "Das Vertrauen mancher Bauherren in die ausgewählte Baufirma kennt keine Grenzen", erklärt der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Oppler aus München. Obwohl der Hausbau meist das größte finanzielle Vorhaben einer Familie ist, werde oft der Kauf einer Stereo-Anlage besser geprüft als ein Bauvertrag. Er rät, wegen des hohen finanziellen Risikos vor Abschluss den Vertrag juristisch prüfen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt könne dies in wenigen Stunden, da er die typischen Fallstricke kenne. Die juristische Prüfung sei wichtig, da kein Laie beim Verlesen alle Vertragsklauseln verstehen könne.

Auf jeden Fall sollte vor der juristischen Prüfung die Frage nach der Bezahlung des Anwalts geklärt werden. "Die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag liegen nicht im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht", weiß Peter Mauel vom Bauherren-Schutzbund in Berlin.

Nach einer Erhebung des Schutzbundes ist bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig aufgeführt sind in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Umfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten eindeutige Festlegungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Rund ein Fünftel der geprüften Verträge habe keine ausreichende Preissicherheit geboten. Eine gute Beschreibung führt laut Oppler sämtliche Leistungen und Materialien sowie deren Preise auf. "Unvollständige Angaben bergen ein hohes Risiko, da der Anbieter nur verpflichtet ist, die im Vertrag erwähnten Arbeiten auszuführen." Deshalb sei es unerlässlich, auch die Baubeschreibung von einem Fachmann penibel kontrollieren zu lassen. "Um sich vor einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens und damit im schlimmsten Fall vor dem eigenen finanziellen Ruin zu schützen, enthält ein guter Vertrag einen fairen Zahlungsplan, bei dem der Bauherr nicht mehr zahlt, als die Baufirma geleistet hat", betont Dirk.