Der Adventskranz ist festlich geschmückt, Wachskerzen schaffen eine romantische Atmosphäre - doch die beschauliche Weihnachtsstimmung kann schnell getrübt werden. Jährlich verursacht unsachgemäßer Umgang mit Kerzen Tausende Wohnungsbrände in Deutschland. Im schlimmsten Fall verliert der Mieter den Schutz seiner Hausratversicherung, wie der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) unter Hinweis auf folgende Urteile verweist: So hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 5 U 231/92) entschieden, dass der Feuerversicherer nicht zahlen muss, wenn man die Wohnung kurz verlässt, um einen Nachbarn aufzusuchen, ohne zuvor die im Wohnzimmer am Adventskranz brennenden Kerzen zu löschen. Dies sei grob fahrlässig. In einem anderen Fall entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-11 S 283/04), dass ein Wohnungsbrand zumindest leicht fahrlässig verursacht wurde, wenn Kinder in der Nähe eines in der Wohnung aufgestellten Weihnachtsbaumes mit Wunderkerzen nicht zureichend beaufsichtigt werde.

Der VNW rät Mietern, folgendes zu beachten: Grundsätzlich sollten brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt bleiben. Adventsgestecke auf eine feuerfeste Unterlage stellen und den Weihnachtsbaum in ausreichender Entfernung zu brennbaren Gegenständen aufstellen. Kerzen so anbringen, dass für darüber liegende Zweige genug Sicherheitsabstand bleibt. Für den Notfall ist das Bereitstellen eines Wassereimers in der Nähe des Baumes ratsam.