Wer jetzt noch Geld vom Staat möchte, muss sich beeilen, um sich die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Wohnungsbauprämie für das gesamte Jahr zu sichern. Diese Förderung erhalten Sparer in voller Höhe, wenn sie bis Ende des Jahres einen Bausparvertrag abschließen, die erforderlichen Beträge entrichten und dabei bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, wie die BHW mitteilt. Die Arbeitnehmersparzulage werde allen Bausparern gewährt, die ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) geltend machen. Je nach Branche schieße der Arbeitgeber zwischen sechs und 40 Euro monatlich dazu, das seien bis zu 470 Euro jährlich. Werden die VL in einem Bausparvertrag angelegt, zahle der Staat darauf eine Zulage von neun Prozent. Sollte der Arbeitgeber nicht die maximal geförderte Summe bis Jahresende zuschießen, sollte der Sparer selbst die Differenz ausgleichen, so der Tipp. Die Wohnungsbauprämie beträgt wiederum 8,8 Prozent auf eine jährliche max. Sparleistung von 512 (Ledige) oder 1024 Euro bei Verheirateten.