Kostenloses Heizgutachten können Mieter und Vermieter noch bis Ende Dezember anfordern

Deutschlands Vermieter verschicken jährlich mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen an ihre Mieter. "Jede zweite Rechnung ist falsch", warnt Stefanie Jank von Heizspiegel.de, einem Portal, das Verbraucher über Einsparpotenziale rund ums Heizen informiert. Häufigste Fehlerquellen sind Janks Erfahrung nach: falsche Berechnung des Brennstoffverbrauchs, nicht nachvollziehbare Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien und eine zu hohe Ansetzung der Ausgaben für den Betriebsstrom, die Wartung oder das Ablesen der Heizung. "Mieter sollten die Rechnung deshalb Punkt für Punkt prüfen", lautet der Rat von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Und sie sollten bei überhöhten Kosten schnell vom Vermieter Auskunft verlangen. Sie müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen bei ihm melden. Mieter haben dann das Recht, bei ihm oder der Hausverwaltung Einsicht in die Belege zu nehmen und sich Notizen zu machen oder Unterlagen zu fotografieren. Bis zur Klärung der Fragen müsse nicht gezahlt werden, so Ropertz. Bei offenkundigen Fehlern könne eine neue Abrechnung verlangt werden.

Wer Sicherheit haben will, kann noch bis Ende Dezember seine Heizkostenabrechnung kostenlos von Fachleuten analysieren lassen - mit einem kostenlosen Heizgutachten. Der Gutschein dafür ist unter abendblatt.de/heizgutachten hinterlegt. Er kann mit Fragebogen ausgeschnitten und ausgefüllt zusammen mit einer Kopie der letzten Heizkostenabrechnung bis Ende Dezember an die gemeinnützige co2online GmbH gesendet werden. Leser ohne Internetanschluss erhalten ein kostenloses Heizgutachten, indem sie die Kopie ihrer Heizkostenabrechnung unter Angabe des Stichworts "Heizgutachten" einsenden (Adresse am Artikelende). Sie müssen Angaben machen zum Baujahr des Gebäudes, zur beheizten Wohnfläche in Quadratmeter, der Art der Warmwasserbereitung und ob sie Mieter oder Eigentümer sind.

Das Heizgutachten prüft, ob die zu zahlenden Heizkosten und -nebenkosten angemessen sind, bzw. was und wie gespart werden kann. Häufigste Gründe für überhöhte Abrechnungen sind meist veraltete Heizungsanlagen oder Häuser, die nicht ausreichend wärmegedämmt sind. Allein bei den Heiznebenkosten sind das im Schnitt 160 Euro pro Haushalt und Jahr, wie die co2online GmbH aus der Auswertung Tausender von Heizkostenabrechnungen weiß. Die Agentur ist Initiatorin der Heizspiegel-Kampagne, die vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Klimaschutzinitiative gefördert wird.

Grundsätzlich sollte die Heizkostenabrechnung immer nur einen Zeitraum von einem Jahr erfassen, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Reicht dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember 2009, muss die Abrechnung also spätestens am 31. Dezember 2010 im Briefkasten sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Laut Heizkostenverordnung dürfen nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Die restlichen Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt. Jede Abrechnung enthält eine Aufstellung aller Heizkosten und Nebenkosten, beispielsweise für die Wartung der Anlage oder für den Schornsteinfeger. (be)

Notwendige Unterlagen für ein Gutachten senden an: co2online gemeinnützige GmbH, Stichwort "Heizgutachten", Postfach 11 02 47, 10832 Berlin. Gutschein unter www.abendblatt.de/heizgutachten