Eigentümer und solche in Gemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2007 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum. Am 31. Dezember verjähren alle im Jahr 2007 fällig gewordenen Hausgelder und Sonderumlagen sowie Forderungen aus Betriebskosten- und Jahresabrechnungen, die 2007 vorgelegt wurden. Dies gilt auch für ausstehende Monatsmieten aus dem Jahr 2007.