Vorschriften: Ratsam ist im Vorfeld die Nachfrage bei Behörden

Für Eigenheimbesitzer gibt es immer was zu tun: Ein Wintergarten, ein Carport, ein Baumhaus für die Kinder - der Kreativität der Bauherren sind allerdings oft Grenzen gesetzt: "Gebäudesicherheit, Umweltverträglichkeit und das Straßenbild dürfen auch bei Anbauten und kleinen Bauvorhaben nicht außer Acht gelassen werden", sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Immobilienverwaltung im IVD. "Für die Einhaltung der Regelungen ist das Bauamt beziehungsweise das Baureferat der Kommune zuständig."

Für den Hausbesitzer sei es allerdings nicht immer einfach herauszufinden, ob eine Baugenehmigung nötig ist. Das Problem beginne meist schon bei der Klassifizierung: Wintergärten und Gewächshäuser beispielsweise sind nahezu baugleiche Glasbauten. "Ein kleines Gewächshaus, das im Garten steht oder sich an einer Hauswand befindet, ist oft genehmigungsfrei", erläutert Frank U. Schuster, Rechtsanwalt der Kanzlei Bethge und Partner. "Ein Wintergarten, der durch eine Tür direkt mit dem Haus verbunden ist, gilt dagegen als genehmigungspflichtiger Anbau. Als zusätzlicher Wohnraum muss der Wintergarten zudem isoliert werden. Hierfür gilt die Energieeinsparverordnung, die vom Bauamt überprüft wird."

Auch bei Gartenhäuschen sind die Vorschriften erklärungsbedürftig: Ein kleines Bauwerk ohne Fundament ist meist nicht genehmigungspflichtig. Wenn der Bau jedoch auf einer Betonplatte errichtet wird, ist - abhängig von regional gültigen Obergrenzen - die Genehmigung dann doch meist erforderlich. "Die Genehmigungspflicht von Anbauten und Nebengebäuden soll verhindern, dass Freiflächen ohne Rücksicht auf das Umfeld zugebaut werden", erläutert Löhlein. So zeigen zum Beispiel so genannte Baufenster im Bebauungsplan die maximal mögliche Größe eines Gebäudes. Wichtig ist auch die festgelegte "Grundflächenzahl". Beträgt sie zum Beispiel nur "0,30", so bedeutet dies, dass nur 30 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf.

"Für den Laien ist die Vielzahl der Vorschriften kaum überschaubar", fasst Löhlein die Rechtslage zusammen. "Denn bei Anbauten spielen sowohl Landes- als auch Bundesbaurecht so-wie gemeinderechtliche Vorgaben eine Rolle." Bei Anbauten empfiehlt es sich immer, das örtliche Bauamt zu konsultieren. "Häufig werden die Auflagen als lästig angesehen", sagt Schuster. "Werden die Vorgaben jedoch nicht eingehalten, kann das böse Folgen haben."

Zu Auseinandersetzungen mit Nachbarn führen oft schon vergleichsweise unscheinbare Objekte wie beispielsweise Baumhäuser. "Vor allem die Aussicht vom Hochsitz wird leicht zum Ärgernis", sagt Löhlein. "Nachbarn müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre bisher nicht einsehbare Terrasse in das Blickfeld der Kinder gerät."