Obwohl stark gefragt, gibt es noch zu wenige bestellte und vereidigte Gutachter

Wie viele Sachverständige es für die Bewertung von Immobilien in Hamburg gibt, kann niemand sagen. "Sachverständiger kann sich letztlich jeder nennen", so eine Mitarbeiterin der Handelskammer Hamburg. Sicher ist jedoch, dass es 20 von der Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten gibt, die zuvor eine anspruchsvolle, schwierige Prüfung bestanden haben müssen.

Einmal im Jahr können sich Sachverständige für die Prüfung melden, die für Hamburg und Schleswig-Holstein von der Handelskammer Kiel abgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es fünf Bewerber. "Zu wenige", bedauert Hauke Kruse, Mitglied des Prüfungsausschusses. Möglicherweise ließen sich viele von den hohen Anforderungen der Prüfung abschrecken, die ohne tiefgehendes Fachwissen nicht zu bestehen sei. Da es keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg für Sachverständige gibt, wird neben einem Studium eine fünfjährige Berufserfahrung erwartet, um für diese überhaupt zugelassen zu werden. Einige der Bewerber haben ein Aufbaustudium zum Sachverständigen absolviert, wie es an Immobilien-Akademien angeboten wird. Andere haben sich das spezifische Fachwissen im Selbststudium angeeignet. "Die Bewerber sind in der Regel Juristen, Betriebswirtschafter oder Ingenieure, die schon praktische Erfahrungen als Sachverständige gesammelt haben", sagt Kruse.

Sie müssen sieben eigene, nachvollziehbare Gutachten zu verschiedenen Immobilien einreichen, die dann überprüft werden. Es folgt eine ganztägige schriftliche Prüfung, die bundesweit am gleichen Tag mit den denselben Fragen stattfindet. Hier werden rechtliches und technisches Wissen abgefragt. Außerdem müssen einige praktische Fälle durchgerechnet werden. Eine mündliche Prüfung folgt auf die schriftliche.

"Nicht jeder besteht", sagt Kruse. Schließlich müsse eine überragende Sachkunde nachgewiesen werden. Dennoch sollten sich mehr Bewerber dieser Herausforderung stellen. "Wir könnten mehr bestellte und vereidigte Sachverständige gebrauchen." Denn Gerichte legen auf Gutachten von bestellten Sachverständigen wert. Die Bestellung und Vereidigung gilt für fünf Jahre, dann muss sie verlängert werden. Es gibt auch eine Altergrenze - die liegt bei 68 Jahren.