Vorgelegtes Mietrechtsänderungsgesetz stößt auf heftige Kritik

Als "unausgegoren, einseitig und unnötig" hat der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips, den von Bundeskabinett vorgelegten Entwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz kritisiert. Vor allem die geplanten Änderungen in Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen stoßen auf Ablehnung. Weil Mieter während der Bau- und Modernisierungsphase ihre Miete zwischen 50 und 100 Prozent kürzen könnten und Eigentümer deshalb nicht selten auf solche Maßnahmen verzichten, sieht das Eckpunktepapier des Bundesjustizministerium vor, das Recht zur Mietminderung bei energetischen Modernisierungen komplett abzuschaffen.

Dazu Rips: "Tatsächlich kürzt nur eine Minderheit der Mieter die monatlichen Zahlungen. Mietminderungen von 50 oder 100 Prozent gibt es in der Praxis überhaupt nicht, wären auch nur denkbar, wenn die Wohnung praktisch unbewohnbar ist." Zu Kürzungen der Miete käme es meist nur, wenn Mieter während der Maßnahmen auf warmes Wasser, Heizung oder auf ausreichendes Lüften der Räume wegen Planen vor den Fenstern verzichten müssten.

Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD, gehen indes die Pläne nicht weit genug. Er kritisierte, dass nur bei Beeinträchtigungen durch energetische Sanierungsmaßnahmen, zu denen Eigentümer gesetzlich verpflichtet seien, das Mietminderungsrecht wegfallen solle. "Klima- und umweltfreundliche Modernisierungsmaßnahmen werden nur in ganz wenigen Ausnahmefällen durch Gesetze und Verordnungen erzwungen", sagte Kießling. Das Minderungsrecht des Mieters müsse gerade dann ausgeschlossen werden, wenn sich der Vermieter freiwillig zu solchen klima- und umweltfreundlichen Modernisierungen entschließe.

Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg, hebt zwar hervor, dass die Energieeinsparverordnung schon greife, wenn mehr als zehn Prozent der Fassade saniert werden müsse. Gleichwohl will auch er das Recht auf Mietminderung gekappt sehen. "Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter vom Gesetzgeber zu Maßnahmen gezwungen wird und der Mieter im Gegenzug dann die Bruttomiete kürzen darf." Dies bedeute, dass der Mieter sich auch nicht mehr in voller Höhe an den Kosten für anfallende Betriebskosten beteilige.

Fakt ist: Das Eckpunktepapier sieht vor, den Begriff der "energetischen Modernisierung" zu erweitern. Auch Maßnahmen, die nicht zu niedrigeren Heizkosten führen, aber aus Umweltgründen sinnvoll sind, sollen Mieter künftig dulden und finanziell mittragen.

Schon jetzt dürfen Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Nach Angaben des DMB verteuert sich bei Investitionen von beispielsweise 20 000 Euro die Miete für eine 70 m² große Wohnung um 140 Euro im Monat, geringere Heizkosten seien hier bereits eingerechnet.