Laub auf Gehwegen mag schön anzusehen sein: Bei Nässe kann es jedoch zur rutschigen Unterlage werden und die Sturzgefahr erhöhen. Immobilieneigentümer sind deshalb fast immer verpflichtet, Gehwege "regelmäßig" von herabgefallenen Blättern zu befreien, da die meisten Gemeinden diese Aufgabe an die Hauseigentümer übertragen haben. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert sich in der Regel der Verwalter darum, dass Laub regelmäßig beseitigt wird. Manche Hausordnungen sehen aber ausdrücklich eine aktive Mitarbeit der Eigentümer und Mieter vor. "Regelmäßig" heißt aber nicht permanent. So hat das Landgericht Coburg entschieden (Az.: 14 O 742/07), dass Passanten mit rutschigem Laub rechnen müssen. Und dennoch: "Im Zweifelsfall muss ein Eigentümer immer nachweisen können, dass die Reinigungspflicht erfüllt worden ist", sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Hausverwaltung im Immobilienverband Deutschland IVD.

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sie überall dort, wo sie im Rahmen des öffentlichen Reinigungsdienstes die Gehwege gegen Gebühr reinigt, auch das Laub entsorgt. Anwohner, die diese Gebühr nicht zahlten, müssten jedoch selbst aktiv werden. "Laub sollte wie alle anderen organischen Haushaltsabfälle aus Küche und Garten am besten in der grünen Biotonne entsorgt werden. Haushalte, die noch keine Biotonne haben, können diese kurzfristig bestellen. Wenn mehr Laub entsorgt werden muss, als die Biotonne fasst, können auch der praktische Laubsack oder die 14 Recyclinghöfe für eine umwelt- und klimafreundliche Laubentsorgung genutzt werden", rät SRH-Geschäftsführer Rüdiger Siechau. Ordnungswidrig sei es, wenn Laub am Fahrbahnrand oder im Rinnstein abgelagert werde, auch wenn es von "städtischen" Bäumen am Straßenrand stamme. Dadurch drohten Überschwemmungen durch verstopfte Gullys.

Der Laubsack fasst 100 Liter, kostet 1,50 Euro pro Stück und kann bis zum 30. Dezember am üblichen Abfuhrtag der grauen Hausmülltonne am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden. Er ist außer auf den 14 Recyclinghöfen auch bei der mobilen Problemstoffsammlung und in Budnikowsky-Filialen erhältlich. Die Laubsäcke werden entweder im Rahmen der regulären Abfuhr oder an den Folgetagen durch Sonderwagen mitgenommen, wie die SRH mitteilt. Sie können auch in Paketen zu zehn Stück, ebenso wie die Biotonne, von den Grundeigentümern unter Tel. 257 60 bestellt werden.