Es bleiben nur noch drei Monate Zeit: Am 31. Dezember enden in Schleswig-Holstein und Hamburg die gesetzlichen Übergangsfristen zur Nachrüstung von Altbauten mit Rauchwarnmeldern. Spätestens dann muss jede private Wohnung in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege genutzt werden, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Darauf weist Christian Rudolph, Vorsitzender der Kampagne "Rauchmelder retten Leben", hin.

Die Umsetzung der Rauchmelderpflicht sei jedoch gefährdet, weil Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften mit der Bestellung von Rauchwarnmeldern zögerten und Hersteller und Dienstleister Engpässe befürchten.

Zum Jahresanfang lagen Schleswig-Holstein und Hamburg im Länderranking bei der Ausstattung von Privathaushalten mit Rauchmeldern noch weit über dem Bundesdurchschnitt. Inzwischen stoppte jedoch dieser positive Trend. "Wir schätzen, dass immer noch 30 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein und Hamburg nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind", sagt Rudolph. Er wies auf das damit einhergehende hohe Haftungsrisiko hin. "Im Schadensfall können auf die Vermieter erhebliche Summen zukommen, wenn sie gesetzeswidrig keinen Rauchmelder installiert haben", so Rudolph.