Alle drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Vor diesem Hintergrund verweist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) auf zwei Urteile: So riskiert der Mieter seinen Versicherungsschutz, wenn er bei Verlassen der Wohnung das Fenster nicht ordnungsgemäß verschließt, sondern "auf Kipp" lässt (Urteil des LG Düsseldorf, Az. 11 O 389/06). Gleiches gilt für Kellertüren, so das LG Köln (Az. 24 O 285/83). VNW-Sprecher Peter Hitpaß rät daher: Unabhängig von der Tageszeit sollten Flur-, Haus- und Kellerausgangstüren immer geschlossen sein, um Unbefugten den Zutritt zum Haus zu verwehren. Dies gelte selbst bei kurzer Abwesenheit auch für Fenster. Wohnungstüren sollten zweifach abgeschlossen und nicht nur ins Schloss gezogen werden. "Auch ist es ratsam, mithilfe von Lampen und Rollläden mit Zeitschaltuhren Anwesenheit vorzutäuschen", so Hitpaß weiter.