Schönheitsreparatur: Löcher und Risse an Decken und Wänden können mit einfachen Mitteln fachgerecht ausgebessert werden

Hamburg. Der Wechsel in eine neue und schönere Wohnung bringt unter Umständen viel Aufregung - und meist auch einiges an Kosten mit sich. Besonders unerfreulich ist es dann, wenn man bereits die Miete für die neue Wohnung zahlen muss und parallel die alte Miete weiterläuft, weil die Räume noch renoviert werden müssen. Mit den passenden Materialien und einer guten Planung geht eine Auszugsrenovierung aber gut über die Bühne. Das gilt auch dann, wenn man selbst Hand anlegen und nicht noch einen teuren Handwerker beauftragen möchte.

So bieten sich zum Beispiel so genannte Haftputzgipse an, wenn ganze Wände oder Decken neu zu verputzen sind. Dabei wird zunächst der Untergrund mit einer Universalgrundierung vorbereitet. Sie schafft eine dauerhafte Verbindung zwischen Mauerwerk und Putz, aber auch zwischen dem Putz und einer abschließenden Beschichtung mit Tapete oder anderen Oberflächen. Bei größeren Schäden wie Rissen oder Ausbrüchen in Wand und Decke, wenn raue Putzflächen oder Porenbeton zu glätten sind, liefert der Flächenspachtel die passende Lösung.

Wo immer kleinere Schäden oder Fehlstellen die Wand unansehnlich machen, sorgt auch ein Flächenglätter für glatte Verhältnisse. Der cremige Spachtel wird gebrauchsfertig direkt aus dem Eimer verarbeitet. Er lässt sich ansatzfrei ausziehen und schafft damit eine Oberfläche, mit der sich auch kritische Vermieter bei der Wohnungsübergabe zufrieden zeigen dürften.

Unersetzlich beim Auszug, aber auch bei der Beseitigung kleiner Löcher im Alltag ist ein Reparaturspachtel. Er nimmt Dübel- und Nagellöchern den Schrecken und verschließt sie schnell, ohne Schrumpfen und Auslaufen. Der Reparaturspachtel wird fertig gemischt in der Tube angeboten und ist so jederzeit einsatzbereit - wo auch immer etwas auszubessern ist. Grundsätzlich darf eine Auszugsrenovierung auch in Eigenregie durchgeführt werden. Sogenannte Fachhandwerkerklauseln sind dabei unwirksam. Das hat unter anderem der Bundesgerichtshof festgestellt (Az: BGH VIII ZR 308/02). Eine "fachgerechte Ausführung" der Renovierungsarbeiten kann der Vermieter dagegen verlangen. Auch eine Auszugsrenovierung sollte man daher sorgfältig und mit professionellen Materialien durchführen. Nur dann verhalten sich Mieter und Vermieter entsprechend des Mietvertrages, und der Mieter hat bei sachgemäßer Ausführung der nötigen Renovierungsarbeiten dann ein Anrecht auf Auszahlung seiner Mietkaution.

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