Die Gebühren werden so festgelegt, dass sich jeder die Beratung leisten kann

Die Hemmschwelle, zum Notar zu gehen, ist bei vielen hoch, da sie saftige Rechnungen fürchten. "Dabei ist diese Furcht meist gar nicht begründet, denn Notare rechnen nicht nach geleisteten Stunden ab, sondern müssen sich strikt an eine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung halten", hebt Hayo Schapp, Geschäftsführer der Hamburgischen Notarkammer, hervor. Somit wisse man genau, was auf einen zukomme.

Nimmt der Notar beispielsweise eine Beurkundung vor, sind mit der Beurkundungsgebühr alle damit zusammenhängenden Aktivitäten von ihm und seinen Mitarbeitern abgegolten. So auch sämtliche Beratungsgespräche, die im Vorfeld einer Beurkundung stattgefunden haben. "Zusätzliche Gebühren entstehen nur dann, wenn der Notar im Rahmen des Vollzugs von Verträgen zusätzliche Aufgaben übernimmt und zum Beispiel bei der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen die Fälligkeit des Kaufpreises überwacht", sagt Schapp. Die Höhe der Gebühr richte sich nicht nach der vom Notar und seinen Mitarbeitern aufgewendeten Zeit, sondern ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit.

Dabei gilt, dass die Gebühr mit abnehmendem Geschäftswert geringer ausfällt. "So soll gewährleistet werden, dass sich jeder einen Notar leisten kann", sagt Schapp. Deshalb seien Notargebühren bei Geschäften, die für Privatpersonen besonderers wichtig sind und bei denen ohne qualifizierte Beratung vieles falsch gemacht werden kann, äußerst moderat - obwohl sie nicht kostendeckend sind. Jeder solle sich Beratung leisten können.