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Hamburg. In unserer 1968 errichteten Eigentumsanlage in Schleswig-Holstein herrscht Unbehagen hinsichtlich der korrekten Erfassung des Warmwasserverbrauchs. Bislang wurde dieser nach der Größe der Wohnungen erfasst. Die meisten Einheiten haben einen Boiler in der Küche, der das Wasser erwärmt. Allerdings sind drei Einheiten, wie sich jetzt herausstellte, an die zentrale Warmwasserversorgung nachträglich angeschlossen worden. Dieser Verbrauch wird von uns allen pauschal getragen. Welche Möglichkeit gibt es, den Verbrauch zu erfassen, ohne Wasseruhren?

Es sollte geprüft werden, ob nicht die Installation von Warmwasserzählern durch die Eigentümerversammlung beschlossen wird. Dies ermöglicht die nach Heizkostenverordnung vorgeschriebene verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten und entspricht zugleich ordnungsgemäßer Verwaltung. Die ist gegeben, wenn die bei verbrauchsabhängiger Abrechnung zu erwartenden Einsparungen insgesamt, kalkuliert über einen Zeitraum von zehn Jahren, nicht geringer wären, als die Kosten für Einbau und Unterhaltung (s. OLG Köln, Az. 16 Wx 154/06).

Solange eine verbrauchsabhängige Verteilung der Kosten unmöglich ist, richtet sich der Verteilungsschlüssel nach der gesetzlichen Regelung, die eine Aufteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht. Möglicherweise besteht für Ihre WEG eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung der Umlage nach dem Flächenschlüssel, die zu beachten wäre. Sie können aber eine andere Aufteilung beschließen.

Experte: Markus Wiegmann ( www.klemmpartner.de )

Antwort zur Terrassenüberdachung

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