20 Prozent der Handwerkerleistung, höchstens jedoch 1200 Euro, können jährlich steuermindernd bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Akz. 11 K 44/08) jetzt mitteilt, kann ein Ehepaar mit zwei Wohnungen diese Steuerermäßigung doppelt nutzen. Da die gesetzliche Regelung auf Modernisierungsaufwendungen in einem Haushalt abstellt, sind die Steuerermäßigung und der Höchstbetrag objektbezogen zu sehen. Somit kann ein Ehepaar mit zwei Wohnungen die Steuerermäßigung auch für jede der Wohnungen gesondert in Anspruch nehmen, wie das Gericht hervorhob.

Das zuständige Finanzamt hatte zuvor eine weitere Steuerermäßigung für die Arbeiten in der zweiten Wohnung im betreffenden Jahr abgelehnt. Es war der Meinung, die gesetzliche Regelung sei personenbezogen zu verstehen, sodass Ehegatten in einem Haushalt sie nur einmal pro Jahr und nur für eine Wohnung nutzen könnten.