Am 1. Juli 2010 ist die lang erwartete Novelle der Wertermittlungsverordnung in Kraft getreten. Die "ImmoWertV" legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie wird dort angewendet, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist.