Verliert ein Bauherr durch die Insolvenz seiner Baufirma Geld, kann er den entstandenen Verlust nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 2K 1029/09) weist die Wüstenrot Bausparkasse AG hin. Im vorliegenden Fall hatte der Bauherr gemäß Zahlungsplan eine Rate von 44 000 Euro gezahlt, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde. Danach ging das Bauunternehmen pleite. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Daraufhin machte der Kläger seinen Verlust beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend - ohne Erfolg. Mit jedem Rechtsgeschäft sei ein Risiko, auch das der Insolvenz verbunden, befanden die Richter des Finanzgerichts.