Hamburg. Welchen Anspruch hat der Nachbar, dass wir einen Baum in gewissen zeitlichen Abständen zurückschneiden?

Ergibt sich durch den Überhang eine Beeinträchtigung, so besteht ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darüber hinaus kann der Nachbar auch zur "Selbsthilfe" greifen und die Äste abschneiden, allerdings nur, wenn er zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat. Ein Rückschnitt erfolgt nach Bedarf. Größeres Astwerk darf grundsätzlich nicht zwischen dem 15. März und dem 30. September geschnitten werden.

Darf ein Vermieter während der laufenden Mietverträge die Treppenhausreinigung an einen Dienstleister übergeben und die Kosten uns in Rechnung stellen?

Zunächst sollte überprüft werden, ob der Mietvertrag in Bezug auf die Abrechnung von Betriebskosten einen sogenannten Änderungsvorbehalt enthält. Dieser könnte es dem Vermieter ermöglichen, die Treppenhausreinigung auf ein Reinigungsunternehmen zu übertragen. Ein solcher Vorbehalt kann grundsätzlich auch formularmäßig vereinbart werden. Auch wenn er nicht vereinbart worden sein sollte, wird man dem Vermieter die Wahl des Reinigungsunternehmens einräumen müssen, wenn eine ordnungsgemäße Treppenhausreinigung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr gewährleistet ist. Dies ergibt sich aus dem § 556a BGB, wonach ein Vermieter von dem grundsätzlich anwendbaren Umlagemaßstab unter bestimmten Voraussetzungen abweichen kann.

Experte: Ingo W. Lill, www.lill-law.de

Zusendungen von Fragen an: Wohnen.leben@abendblatt.de