Für die Abschaffung der Nachtspeicheröfen bis Dezember 2019 gibt es eine Abwrackprämie

Hamburg. Vor Jahrzehnten spendierte der Staat Geld, wenn Nachtspeicheröfen angeschafft wurden. Nun gibt es wieder Förderung: für die Abschaffung. Nach der Energiesparverordnung sollen die Geräte generell bis 2019 verschwinden - es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.

In der 50er- und 60er-Jahren galten die klobigen Heizungen als fortschrittlich und wurden bezuschusst. Einige Argumente für die Elektroöfen klingen heute noch gut. Für eine Nachtspeicherheizung sind keine Leitungen oder Schornsteine notwendig - es reicht der Stromanschluss. Selbst auf dem Land, weit weg von Gas oder Fernwärme, wird unkompliziert Wärme möglich. Immerhin 1,5 Millionen Haushalte in Deutschland werden laut Schätzungen bis heute so beheizt.

Das Prinzip ist einfach: Nachts lädt das Gerät die Energie in den Speicher, die tagsüber als Wärme abgegeben wird. Früher gab es dafür sehr günstige Nachttarife, da die Stromkonzerne eine gleichmäßige Netzauslastung erreichen wollten. Inzwischen aber ist der Strom teuer geworden. In den 90er-Jahren kostete Nachtstrom noch etwa 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile sind es bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Mitunter gibt es vergünstigte Nachttarife gar nicht mehr. Dann sind die üblichen Tagstrom-Preise zu zahlen - um die 20 Cent pro Kilowattstunde.

Bei fachgerechter Entsorgung gibt es eine Prämie von 150 Euro pro Ofen

Der Gesetzgeber hat daher in der Energieeinsparverodnung (EnEV) 2009 festgelegt, dass die Elektroöfen bis zum 31. Dezember 2019 verschwinden sollen (§ 10a "Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen").

Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen demnach nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Das betrifft aber nur Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Ebenso ausgenommen sind Geräte, zu denen Eigentümer verpflichtet wurden oder sind. In einigen Landstrichen wurden lange Zeit Nachtspeicher-Heizungen sogar vorgeschrieben, um Dreck zu reduzieren.

Dem Druck der Verordnung können die meisten Eigentümer gelassen entgegensehen. Allerdings gibt es wirtschaftliche Anreize, die Nachtspeicher-Öfen loszuwerden. Neben den erhöhten Heizkosten sind bei den Geräten auch die Asbest-Belastungen immer mehr zu einem Thema geworden, denn bis etwa 1975 kleideten manche Hersteller die Nachtspeicheröfen auch mit Asbest aus. Dessen Verwendung ist erst seit 1982 generell untersagt.

Mit einer modernen Heizung dürfte sich auch die Vermietung vereinfachen. Die anfallenden Umbaukosten lassen sich bei Mietobjekten als Instandsetzungsaufwendungen absetzen. Auch Eigentümer könnten von geringeren Heizkosten profitieren. Die staatliche Kfw-Bank bietet zudem eine Abwrackprämie in Höhe von 150 Euro pro Ofen, wenn der nachgewiesen fachmännisch abgebaut und entsorgt wurde (Programm 431, Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung).

Die Rechnung hängt aber wesentlich von den örtlichen Kosten ab. Wer noch einen alten Vertrag mit einem günstigen Tarif hat, könnte mit einer Nachtspeicher-Heizung auch gut dastehen. Das gilt insbesondere dann, wenn etwa bei einem Altbau für eine andere Heizung größere Umbauten notwendig würden. Werden neue Nachtspeicher-Öfen vor dem 31.12.2019 installiert, räumt der Gesetzgeber sogar eine langfristige Übergangszeit ein: Die neuen Geräte können noch 30 Jahre ab Kaufzeitpunkt genutzt werden.

www.kfw-foerderbank.de