Der Vermieter darf nicht eigenmächtig die Wohnung des Mieters räumen. "Deshalb ist es konsequent, wenn Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, zum Schadensersatz verpflichtet werden", kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 45/09).

Im konkreten Fall hatte die Vermieterin ihrem Mieter gekündigt, der mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend war und die Miete für zwei Monate nicht gezahlt hatte. Einen Monat später ließ sie die Wohnung öffnen, entsorgte einen Teil der Einrichtung und lagerte einen anderen Teil der Mietergegenstände bei sich ein. Der Mieter klagte daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von rund 62 000 Euro. Der BGH gab der Klage statt, indem er darauf verwies, dass die Vermieterin hier eine unerlaubte Selbsthilfe vorgenommen habe. Die Voraussetzung für eine Räumung sei aber immer ein entsprechender Räumungstitel.