Um vorzubeugen, sollten die Paare schriftliche Abmachungen bezüglich der Wohnung treffen

Hamburg. Schätzungsweise 4,8 Millionen Menschen leben derzeit in Deutschland in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft - mit stetig steigender Tendenz. Viele von ihnen entscheiden sich für diese Lebensform, weil sie sich auch wirtschaftlich nicht aneinander binden wollen. "Erwerben sie aber gemeinsam eine Immobilie, dann dauert die wirtschaftliche Bindung wegen der langen Rückzahlung des Kredits meist länger als so manche Ehe", sagt die Hamburger Rechtsanwältin Tabea Meyer. Deshalb lautet ihr Rat: "Im Vorfeld detailliert über alles sprechen: Wo sind unsere Problemfelder, wer bringt sich mit wie viel Eigenkapital, Eigenleistung und monatlichem Einkommen ein, und wie soll die Elternleistung bewertet werden, wenn einer von beiden für die Kinder zu Hause bleibt?" Das sind nach Erfahrung der Hamburger Rechtsexpertin die vier großen Felder, über die man sich in regelmäßigen Abständen immer wieder als Paar unterhalten sollte.

"Wer sichergehen will, sollte dies dann auch schriftlich festhalten. Das muss nicht notariell sein. Es kann aber gut sein, etwas in der Hand zu haben, falls es zu einer Trennung kommt und zu Streit vor Gericht." Zuständig seien dann die Zivilgerichte, die mit dieser Thematik jedoch längst nicht so vertraut seien wie Familiengerichte. "Das ist ein klarer Vorteil der Ehe. Hier hat der Gesetzgeber nahezu alles geregelt - von der Zugewinngemeinschaft bis hin zum Wohnrecht." Bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein sei dies nicht der Fall. "Hier gibt es keine maßgeschneiderten Lösungen, weshalb sich diese Paare immer wieder auch über ihre Vermögensverhältnisse unterhalten müssen." Und wer das nicht gern tue, für den sei das Leben ohne Trauschein nicht die geeignete Lebensform, ist die Rechtsanwältin überzeugt. "Ich selbst bin leidenschaftlich gern nicht verheiratet, rede aber auch gern über Geld."

Wie misslich es sein kann, keine Regelung für alle möglichen Lebensfälle zu treffen, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. April 2008 (Az. XII ZR 110/06). Im konkreten Fall musste ein Lebenspartner die Wohnung räumen, als seine Lebenspartnerin dement wurde und die Betreuerin ihn zur Räumung der Wohnung aufforderte. Dies obwohl er seine Partnerin bis zur Unterbringung in ein Heim gepflegt und die Wohnung renoviert hatte.

"Helfen kann hier eine notariell bewilligte Eintragung im Grundbuch der Immobilie", sagt der Hamburger Notar Matthias Kleiser. "Wird für den Lebensgefährten ein Mitwohnrecht oder ein Wohnungsrecht aufschiebend bedingt für den Fall des Umzugs des Eigentümers in ein Pflegeheim bestellt, ist er gegen ein Räumungsverlangen des Betreuers geschützt." Im Fall der Trennung könne dann vereinbart werden, das das Wohnungsrecht wieder erlischt.

Tabea Meyer gibt zu bedenken, dass es eventuell "auch ein Stück weit lebensfremd ist, wenn man vieles früh und zu starr fixiert". Man müsse sich darüber klar sein, dass eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein immer auch "ein gewisses Risiko" beinhalte.

Am 3. Juli informiert Tabea Meyer in der Verbraucherzentrale Hamburg (Kirchenallee 22) von 10 bis 15.30 Uhr zum Thema "Baufinanzierung für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften." Themen sind u. a. Miteigentumsanteile bei unterschiedlich hohen Eigenkapitalanteilen. Die Teilnahme kostet 48 Euro, für Paare 71 Euro. Anmeldungen erwünscht unter Tel. 248 32-108 oder www.vzhh.de