Architekten sollten nicht zu sehr auf ihr Urheberrecht pochen, mahnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) unter Berufung auf ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen 2-03 O 295/09). Danach wird das Urheberrecht, weil es eine massive Beschränkung des Eigentümers darstellt, nur in besonderen Fällen angenommen.

So streiten Planer und deren Erben aktuell um Urheberrechte beispielsweise am neuen Berliner Hauptbahnhof oder auch beim Umbau der einstigen Frankfurter Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank. "Das sind aber Großbauten von internationalem Rang, bei denen man Urheberrechte durchaus annehmen kann. Ganz anders verhält es sich bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern", sagt Heike Rath, Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht. "Damit ein Urheberrecht tatsächlich in Betracht kommt, bedarf es außergewöhnlicher Ideen. Gute Gestaltung allein reicht nicht aus." Besitzer älterer Immobilien, die umbauen, aufstocken oder die Fassaden dämmen wollten, sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben. "Um dieses durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres Werks belegen können. Das ist aber bei den meisten Bauten nicht möglich", so die Baujuristin