Ich habe ein Mietshaus, dessen Wand ich zum Nachbarn hin dämmen möchte. Kann ich die Kosten auf alle Mieter des Hauses umlegen?
Die Kosten zur Wärmedämmung einer Außenfassade, die zu einer nachhaltigen Einsparung von Heizenergie führt, sind umlagefähig. Sie können diese gleichmäßig nach dem Verhältnis der Wohnflächen auf alle Wohnungen verteilen, die von der Maßnahme profitieren. Dies ist häufig auch bei Einheiten der Fall, die nicht direkt an die gedämmte Fassade angrenzen.
I ch bin Musikerin von Beruf und übe in meiner Freizeit einige Stunden zu Hause. Manche Nachbarn im Haus scheint das zu stören. Mein Vermieter bat mich, mehr Rücksicht zu nehmen. Das mache ich gern, aber wie ist die Rechtslage?
Das Musizieren in einer Wohnung gehört zum zulässigen Wohngebrauch. Die im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung geregelten Ruhezeiten sind jedoch zu beachten. Während dieser Zeiten muss in jedem Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. Auch auf die besonderen Gegebenheiten des Hauses (Hellhörigkeit etc.) sollte nach der Rechtsprechung Rücksicht genommen werden. Mehr als zwei bis drei Stunden üben am Tag wird meist nicht toleriert. Wichtig ist auch, ob der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags wusste, dass er an eine Berufsmusikerin vermietet. Dann wird man eine längere zulässige tägliche Übungsdauer als vertraglich vereinbart ansehen können.
Experte: Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht, www.klemmpartner.de
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