Für den Notfall Zweitschlüssel beim Vermieter oder bei Bekannten hinterlegen

Immer wieder beobachtet der Mieterverein zu Hamburg, dass es nach Rückkehr aus dem Urlaub bei vielen zu bösen Überraschungen kommt. Beispielsweise zu Mahngebühren, wenn vergessen wurde, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas, Versicherungen einzuhalten sind. "Wer das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, sollte während des Urlaubs für Ersatz sorgen", rät Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins. "Andernfalls kann eine Vertragsverletzung vorliegen. Am besten, man spricht sich mit den Nachbarn ab."

Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben zwar keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel, sie sollten aber informiert werden, wer im Notfall Zugang zu der Wohnung gewährt. "Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Bekannten deponiert wird", sagt der Jurist. Urlaubsadresse oder Telefonnummer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, aber auch bei der Notfall-Adresse.

Nachbarn oder Bekannte sollten nicht nur die Blumen gießen oder den Briefkasten leeren. "Am besten, sie ziehen als Schutzmaßnahme vor Einbrechern die Jalousien in unregelmäßigen Abständen hoch und runter und schalten das Licht ein und aus."

Erlaubt ist im Übrigen auch der vorübergehende Bezug der Wohnung durch Bekannte oder Verwandte. Siegmund Chychla verweist in diesem Zusammenhang auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim. "Weil es sich nur um einen zeitlich begrenzten Aufenthalt handelt, braucht man dafür nicht die Genehmigung des Vermieters einzuholen."