Aktuelles Urteil zeigt, dass sich zu wenig Kontrolle seitens der Eigentümer rächen kann

Wohnungseigentümer, die den Umgang ihres Verwalters mit ihrem Vermögen erst bei Auffälligkeiten intensiv prüfen, riskieren den Verlust ihrer Gelder. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (4 U 73/11), auf das der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum hinweist.

Im konkreten Fall war ein Verwalter für mehr als 70 Wohnungseigentumsanlagen zuständig. Er fing bereits Ende der 80er-Jahre an, seine Finanzlöcher mit den Mitteln der Eigentümergemeinschaften zu füllen, über deren Konten er Vollmacht hatte. Das fiel nicht auf, weil er Fehlbestände auf einem Konto bei Bedarf durch Überweisungen von Konten anderer Gemeinschaften deckte. Erst 2008 wurden erstmals Eigentümer misstrauisch und schalteten einen Wirtschaftsprüfer ein, der allein für ihre Anlage einen Fehlbestand von 50 000 Euro feststellte.

Der Verwalter versprach, das Geld zurückzuzahlen. Tatsächlich geschah dies dann auch, allerdings wurde das Geld von Konten anderer Gemeinschaften abgezweigt. Diese versuchten ihr Geld von den Empfängern zurückzubekommen, doch das Oberlandesgericht verwies darauf, dass die Gemeinschaft das ihr zustehende Geld behalten darf. Tipp des Vereins Wohnen im Eigentum: Speziell die Kontoführung des Verwalters kontinuierlich und konsequent kontrollieren und nicht erst bei Auffälligkeiten. Nur das schütze sicher vor größeren Verlusten.

Wie man Verwalter effektiv kontrolliert und rechtssicher entlässt, erläutert der Ratgeber "Wenn es Streit gibt ..." des Vereins Wohnen im Eigentum. Mitglieder erhalten ihn für 8,50 Euro, sonst 12 Euro (inkl. Versandkosten). Mehr unter Tel. 0228/30 41 26 77 oder www.wohnen-im-eigentum.de