Bietet ein Bauträger laut Baubeschreibung barrierefreien Wohnraum an, müssen auch die Zugänge zu den Terrassen schwellenfrei sein. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (4 U 160/08) hin. Entscheidend war für das Gericht, dass der Kaufvertrag ausdrücklich Raum für Senioren und Behinderte mit Betreuungsbedarf auswies.