Ein aus Berlin schon länger bekanntes Phänomen wird zunehmend auch ein Hamburger Problem. Immer öfter werden Miet- oder Eigentumswohnungen nicht mehr dauerhaft vermietet, sondern lediglich tage-, wochen- oder monatsweise. Rechtlich ist ein solcher Beherbergungsbetrieb nur in Gewerbeobjekten wie Hotels oder Pensionen gestattet. Das teilt der Verein Mieter helfen Mietern mit. In Miet- oder Eigentumswohnungen sei eine nicht dauerhafte Nutzung unzulässig, es sei denn, eine behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor.