Mieter haben das Recht, auf ihrem Balkon Blumen in Töpfe und Kästen zu pflanzen. Diese können fachgerecht am Geländer angebracht werden, Passanten und Nachbarn dürfen nicht durch Kästen und Töpfe gefährdet werden. Auch beim Gießen sollte niemand geschädigt werden. Bei Rankpflanzen sollte vorher der Vermieter gefragt werden. Anderenfalls kann der Vermieter bei Auszug oder im Schadensfall verlangen, dass die Pflanzen entfernt und mögliche Schäden am Mauerwerk bezahlt werden.