Energieversorger müssen seit April in ihren Rechnungen Vertragsdauer, Preis, Kündigungsfrist und Zählernummer sowie den aktuellen Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr bzw. zu anderen Kunden angeben. Eine Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Mehr Informationen unter der Klimahotline 24 83 22 50.