Zur Sicherheit Abstand zu Gebäuden und Bäumen einhalten

Osterfeuer ist alte Tradition - bei Wind und Wetter, in der Stadt und auf dem Land. Es kann aber für seine Zuschauer, Gebäude und Umwelt auch unerfreuliche Folgen haben. Wichtig ist die Platzwahl. Findet das Osterfeuer auf einem Privatgrund statt, ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. "Es ist unbedingt zu prüfen, ob eine behördliche Genehmigung eingeholt werden muss", empfiehlt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG. Außerdem sollte immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Garagen, Gartenhäusern, Carports, Bäumen oder Sträuchern eingehalten werden.

"Wird das Brennholz bereits vor Ostern aufgeschichtet, ist der Stapel kurz vor dem Abbrennen umzuschichten, denn häufig suchen Tiere zwischen den Ästen einen Unterschlupf für ihre Jungtiere", sagt Hackbarth.

Damit die Nachbarn nicht allzu sehr gestört werden, am besten rechtzeitig informieren oder einladen. Eine starke Rauchentwicklung, etwa durch feuchtes Holz, sollte man vermeiden. Nicht verbrannt werden dürfen Giftstoffe, Bauschutt, Reifen und behandeltes Holz. Außerdem sind Löschgeräte bereitzuhalten oder ein angeschlossener Gartenschlauch. Gerät das Feuer außer Kontrolle, sofort über 112 die Feuerwehr alarmieren. Bei Schäden am Nachbarhaus sollte zunächst die Wohngebäudeversicherung des Geschädigten für den Schaden herangezogen werden, da sie Feuerschäden am Gebäude meist zum Neuwert ersetzt.