Traditionelles kann auch ein ungewöhnliches Aussehen bekommen

Kommt es durch herabfallende Glut einer Zigarette zu einem Brandloch im Teppich - handelt es sich dann um einen Schaden, der durch die Hausratversicherung abgedeckt ist? Viele neigen dazu, diese Frage sofort zu bejahen. Tatsächlich ist dies aber ein Irrtum. Denn zu den versicherten Risiken bei der Hausratversicherung zählt ohne Zweifel zwar der Brand, in einer Standard-Police sind aber sogenannte Sengschäden nicht abgedeckt.

Denn was ein Brand ist, haben die Versicherer wie folgt geregelt: Es muss sich um ein Feuer handeln, "das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag", sagt Borna Wakiel, Hausratexperte von der Gothaer Versicherung in Köln. Im Fall der Zigarette handele es sich um einen bestimmungsgemäßen Herd, und wenn das Brandloch nur den Durchmesser einer Zigarette habe, dann hat sich das Feuer eben nicht ausgebreitet. "In so einem Fall sprechen wir von einem Sengschaden", sagt Borna Wakiel. "Da die Kriterien für einen versicherten Brand nicht gegeben sind, ist der Schaden nicht versichert." Das gelte genauso für das Brandloch im Teppich, im Sofa oder in der Kleidung, die ebenfalls zum versicherten Hausrat zählt. "Ähnlich verhält es sich mit dem einfachen Diebstahl von Fahrrädern. Hier irren auch viele, wenn sie meinen, dies sei im Grundschutz der Hausratversicherung enthalten. Dies ist aber nicht der Fall", sagt Markus Kirchner von der Grundeigentümer-Versicherung Hamburg.

Eine ziemlich dumme Idee wäre es, einfach mit Pusten ein wenig nachzuhelfen, damit sich das Feuer ausbreitet. Das können Sachverständige sehr gut feststellen - eine Anzeige wegen Versicherungsbetruges wäre die Folge. Wer möchte, dass solche Schäden erstattet werden, sollte bei der Hausrat-Police darauf achten, dass "Sengschäden" mitversichert sind. Gleiches gilt für den Fahrraddiebstahl.